
Am Berufsausbildungstag der Geschwister-Scholl-Realschule Pfinztal am 21. Oktober drehte sich alles um das Thema Berufsorientierung und Zukunftsgestaltung. Alle Klassenstufen waren in unterschiedlicher Weise in das…

Am Berufsausbildungstag der Geschwister-Scholl-Realschule Pfinztal am 21. Oktober drehte sich alles um das Thema Berufsorientierung und Zukunftsgestaltung. Alle Klassenstufen waren in unterschiedlicher Weise in das…

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Am Berufsausbildungstag der Geschwister-Scholl-Realschule Pfinztal am 21. Oktober drehte sich alles um das Thema Berufsorientierung und Zukunftsgestaltung. Alle Klassenstufen waren in unterschiedlicher Weise in das…
So war es: die Bahn fuhr los. Alle waren aufgeregt. Frau Feix machte Fotos. Viele Sprachen laut vor sich hin. Wir sahen sehr große Häuser.…
Studienfahrt der 10. Klassen vom 22. bis 26.9.2025 nach Berlin Hier einige Blitzlichter, die im Englischunterricht nach der Rückkehr aus Berlin erarbeitet wurden. ‘So the…
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
In der Regel reicht das. Falls Ihr Kind an einem der Krankheitstage eine Leistungsmessung (Klassenarbeit, Test, Präsentation etc.) hat, ist jedoch im Nachgang eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Sie können hierfür den Schuljahresplaner Ihres Kindes nutzen, eine schriftliche Entschuldigung im Schulmanager erstellen oder ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift verfassen.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich auf der Startseite des Schulmanagers ein neues vergeben, indem Sie auf „Passwort vergessen“ klicken. Wenn Sie Ihre Login-Daten verloren haben oder durch einen Gerätewechsel nicht mehr nachvollziehen können, brauchen Sie neue persönliche Zugangsdaten. Schreiben Sie uns eine Mail an wenz@gsr-pfinztal.de. Wir lassen Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen per Mail zukommen.
Gehen Sie zeitnah auf die Person zu, die die Entscheidung getroffen hat. Sie können eine Mail zur Terminvereinbarung schreiben oder Ihren Gesprächswunsch mit der entsprechenden Person über das Sekretariat weitergeben. Häufig sind Missverständnisse Ursache von Verärgerung.
Sollten Ihre Bedenken in diesem Gespräch nicht beseitigt werden, haben Sie die Möglichkeit entsprechend unseres “Leitfadens für Eltern im Beschwerdefall” vorzugehen.
1.Gelingensbedingung
Liegt ein Konflikt vor, bewerten Sie sachlich, welchen Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob eine Konfliktaustragung tatsächlich notwendig ist. Reagieren Sie nicht sofort, sondern warten Sie einen Tag und wägen Sie dann nochmals ab.
2.Gelingensbedingung
Sind Sie zum Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie zuerst den direkten Kontakt mit dem Konfliktpartner.
3.Gelingensbedingung
Überspringen Sie keine Ebene, denn mangelnde Offenheit schafft Misstrauen beim Empfänger Ihrer Beschwerde. Vereinbarungen über den Kopf des Beschwerdeempfängers trifft die Schulleitung nicht!
Auch werden anonyme Beschwerden oder Beschwerden mit dem Wunsch, den Beschwerdeempfänger nicht davon in Kenntnis zu setzen, nicht angenommen! Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören Transparenz und Fairness!
4.Gelingensbedingung
Wenn dieser erste Lösungsversuch scheitert, nehmen Sie bitte per Mail oder telefonisch Kontakt mit der Schulleitung auf. Schildern Sie lhr Anliegen und das Ergebnis des ersten Lösungsversuchs. Die Schulleitung wird dann mit allen Beteiligten einen Gesprächstermin vereinbaren. Grundsätzlich haben sowohl der Beschwerdeführer als auch der Empfänger der Beschwerde das Recht, eine Person seines/ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Die Gesprächspartner sind allen Teilnehmern zuvor bekannt, damit sich diese darauf einstellen können. Nicht angemeldete Personen können im Regelfall nicht am Gespräch teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Es wird ein Protokoll angefertigt, das von allen Gesprächsteilnehmern bestätigt wird. Da es sich um ein vertrauliches Gespräch handelt, unterbleiben Mitteilungen an unbeteiligte Personen.
5.Gelingensbedingung
Kommt es in diesem Gespräch zu keiner für alle Seiten akzeptablen Lösung, bietet die Schulleitung innerhalb von vier Wochen eine zweite Gesprächsrunde an, zu dem die Schulleitung auch externe Personen wie Beratungslehrer, Schulpsychologen, Schulaufsichtsbeamte hinzuziehen kann. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie beim ersten Konfliktgespräch.
Ziel dieser zweiten Gesprächsrunde soll sein, den Konflikt so weit zu entschärfen, dass auf der Basis eines Minimalkonsenses ein konstruktiver Weg zur Wiederherstellung einer kooperativen Beziehung zwischen Schule und Elternhaus wird, der das Wohl des Kindes maßgeblich berücksichtigt.
6.Gelingensbedingung
Sollte auch dieses Gespräch nicht zielführend sein, haben die Beschwerde führenden Eltern die Möglichkeit, sich an das Staatliche Schulamt Karlsruhe als zuständige Schulaufsichtsbehörde zu wenden.
Die Schulleitung entscheidet derweil, wie sie mit dem ungelösten Konflikt weiter verfährt und bezieht hierzu ggfs. die Schulaufsichtsbehörde, den Personalrat oder andere dienstliche Stellen mit ein.